Abwendungsvereinbarung    

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung  an. Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen. Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/GasGVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.

Gerne können Sie sich mit uns unter 07721 40504855 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

Preise Grundversorgung Gas

SVSgas allgemein ab 1. Oktober 2024

Preise Ersatzversorgung Haushalts- und Gewerbekunden Gas

Hier finden Sie die Preise für die Lieferung elektrischer Energie an Sonderkunden ohne die erforderlichen Netz- und Systemdienstleistungen für Vollstromversorgung:

Niederspannung:

Mittelspannung:

Preisblatt für die Ersatzbelieferung Gas


Niederdruck:

Mitteldruck: