Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit des Energiebedarfes variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch bei einem Leerstand ein geringer Abschlag anfällt.