FAQ

Ablesung und Zählerstand

Einmal pro Jahr werden Sie von uns aufgefordert, den Zählerstand für die Jahresablesung an uns zu melden. Dies können Sie online direkt auf unserer Website erledigen (zur Online-Jahresablesung) oder durch Zurücksenden der Ablesekarte. Alternativ nehmen wir Ihre Meldung gerne auch telefonisch oder per Mail entgegen: zum Kontaktformular.

Übrigens: Sie können uns freiwillig, unabhängig von der Jahresablesung, Ihre Zählerstände melden. Nutzen Sie hierzu die Zwischenablesung in unserem Online-Portal oder melden den Zählerstand telefonisch oder per E-Mail. Anhand Ihres Verbrauchs können wir dann auf Wunsch bspw. bereits eine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen.

Sofern Sie im Netzgebiet der SVS wohnen, erhalten Sie eine Ablesekarte durch die SVS, auch wenn Sie Kunde eines anderen Anbieters sind. Als Netzbetreiber sind wir Eigentümer des Zählers und dadurch gesetzlich verpflichtet, den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Wir rechnen damit die Netznutzungsgebühren direkt mit Ihrem Anbieter ab. Den von Ihnen übermittelten Zählerstand leiten wir an Ihren Anbieter weiter, der dann die Rechnung erstellt. Bitte senden Sie daher die Zählerkarte, wie angefordert, ausgefüllt an uns zurück.

Eintarifzähler (ET):

Ein Eintarifzähler ist ein Zähler, welcher nur ein Zählwerk besitzt. Der gesamte Energieverbrauch wird hierüber gemessen. Damit bezahlen Sie für den gesamten erfassten Stromverbrauch auch denselben Preis je Kilowattstunde. Bei einem Eintarifzähler gibt es also auch nur eine Verbrauchszahl, die Sie bei der Ablesung angeben müssen.

Zweitarifzähler (HT/NT):

Der Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) erfasst den Energieverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Zweitarifzähler werden vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt, da mit ihnen der Verbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden kann. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT) und nachts zum Niedertarif (NT) abgerechnet. Bei einem Zweitarifzähler gibt es demnach zwei Verbrauchszahlen, die Sie bei der Ablesung angeben müssen.

Einzug, Umzug und Wechsel

Am besten melden Sie sich vorab bei uns mit Ihrem Namen, Ihrer neuen Adresse, Ihrem bisherigen Verbrauch und der Zählernummer an. Das geht direkt und unkompliziert online:

Zur Anmeldung

Nachdem Sie in Ihre Wohnung / Ihr Haus eingezogen sind, werden Sie von uns automatisch mit einem Grundversorgungstarif beliefert. Sie erhalten von uns postalisch eine Vertragsbestätigung mit den aufgeführten fälligen Abschlagsbeträgen samt unseren Produktbroschüren für Strom und Gas. Da wir Ihr genaues Verbrauchsverhalten noch nicht kennen, sind die Abschläge vorerst basierend auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Abschläge können wir nach rund zwei Monaten flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Lesen Sie gerne Ihren Zähler nach zwei bis drei Monaten ab und sprechen mit uns über eine Anpassung des Abschlagsbetrages.

Und so sparen Sie bares Geld mit der SVS: Sie können ab dem Einzugsdatum in eines unserer günstigeren Produkte wechseln und dabei von günstigeren Konditionen profitieren. Sie haben die Wahl: Entweder Sie wickeln die Vertragsangelegenheiten auf dem schriftlichen Weg ab – das Auftragsformular finden Sie in der Angebotsbroschüre auf Seite 7 und 8 – oder Sie schließen den Tarif direkt online ab.

Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, beliefern wir Sie auch gerne an Ihrem neuen Wohnort weiterhin mit unserer Energie.
In jedem Fall sollten Sie uns vor Ihrem Umzug jedoch ein paar Daten zukommen lassen, damit die Ummeldung reibungslos funktioniert und auch alle Zählerstände etc. Ihres bisherigen Zuhauses zum Stichtag erfasst werden. Nutzen Sie hierzu einfach ganz bequem unser Umzugsformular, welches Sie im Online-Kundenportal finden.

Bei einem Umzug benötigen wir die folgenden Informationen von Ihnen:

  • Vor- und Nachname
  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • Rechnungseinheit (falls vorhanden)
  • Vertragsnummer (falls vorhanden)
  • Energieart (Strom / Gas / Wasser / Wärme)
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Abmeldedatum
  • Bankverbindung
  • Nachmieter oder Wohnungseigentümer (Name und Anschrift)
  • Ihre neue Adresse (zur Zusendung der Schlussrechnung)

Tarif und Vertrag

Sie müssen sich mit Ihrer Kundennummer, Rechnungseinheit und Zählernummer in unserem Portal registrieren. Diese Daten finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung, der Vertragsbestätigung oder auf dem Begrüßungsschreiben. Wenn Sie einen Vertrag online abschließen, werden Sie automatisch für das Kundenportal registriert. Sie können dort einen frei wählbaren Benutzernamen eingeben und erhalten dann das Passwort per E-Mail zugeschickt.

Ihre persönlichen Daten können Sie mit wenigen Klicks im Online-Kundenportal aktualisieren. Nach erfolgreichem Login finden Sie Ihre Daten im Navigationspunkt „Verträge“ → „Persönliche Daten“ und können sie an dieser Stelle auch ändern. Alternativ schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen bei unserem Kundenservice an.

Sie haben sich für einen Tarif entschieden und diesen bereits erfolgreich abgeschlossen? Wir freuen uns darauf, Sie als neuen Kunden bei der SVS begrüßen zu dürfen. Mit dem erfolgreichen Vertragsabschluss – ob online über den jeweiligen Tarifrechner oder schriftlich über das Auftragsformular – haben wir bereits alle persönlichen Daten von Ihnen eingeholt. Damit die Belieferung beginnen kann, fragen wir Sie vor Lieferbeginn nach Ihrem aktuellen Zählerstand und der Zählernummer. Später wird Ihnen aufbauend auf diesen Daten eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt. Und das war’s für Sie. Den Rest erledigen wir, damit Sie pünktlich zum vereinbarten Termin mit zuverlässiger SVS-Energie versorgt werden.

Über unser Kundenportal können Sie bequem einen Produktwechsel durchführen. Sie finden den entsprechenden Antrag unter „Verträge“ → „Produktwechsel“. Natürlich können Sie auch gerne den schriftlichen Weg wählen und uns einfach das unterschriebene Auftragsformular des neuen Produktes zusenden. Sollten Sie kein Auftragsformular vorliegen haben, senden wir Ihnen dieses gerne zu – oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Tarifs können Sie dann in den neuen Tarif wechseln. Eine Ausnahme bildet der Grundversorgungstarif: Einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif realisieren wir Ihnen gerne schon binnen zwei Wochen.

Rechnung, Abschlag und Gebühren

Ja. In unserem Kundenportal finden Sie eine Musterrechnung mit Erläuterungen zu allen Positionen auf Ihrer Rechnung. Die erste Seite Ihrer Jahresabrechnung liefert Ihnen einen Überblick über Ihr Guthaben oder noch offene Beträge. Die Anlagen des Schreibens schlüsseln dann detailliert die Verbrauchsdaten von Energie und Wasser auf. Wenn Sie mehr erfahren wollen, klicken Sie bitte im Online-Kundenportal auf den Navigationspunkt „Abrechnung“ → „Rechnungserläuterung“.

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge – bei der SVS sind das in der Regel elf – bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

Ändern sich Ihre persönlichen Umstände, passen wir auch gerne den Abschlag flexibel auf Ihren persönlichen Bedarf an. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Tel 07721 4050 5
Fax 07721 4050 4869

Oder ändern Sie Ihren Abschlag im Onlineportal.

Sie zahlen in der Regel elfmal Ihren Abschlag. Die Abrechnung des Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Wichtig: Wir rechnen turnusgemäß ab und nicht zu einem bestimmten Stichtag. Dafür haben wir unser Gebiet in verschiedene Abrechnungsbereiche eingeteilt. Die Rechnungen werden in der Regel 14-tägig rollierend das ganze Jahr über an die Kunden verschickt. Daher kann es sein, dass Sie Ihre erste Jahresabrechnung bereits nach einigen Monaten erhalten. Ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit höherem Verbrauch kann deshalb zu deutlich höheren Abschlägen führen. Selbstverständlich wird sich das dann mit der Zeit auf Ihren tatsächlichen Verbrauch einpendeln und damit realistische Abschlagszahlungen abbilden. Die Infos dazu finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung.

Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schicken wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu oder Sie laden sich das Formular (hier) herunter. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind die Überweisung und Barzahlung in unserem Kundenservice.

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Liefergebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah. Wir bitten Sie daher, selbstständig die Fälligkeit der Abschlagszahlungen zu beachten. Gerne möchten wir Sie auch entlasten: Indem Sie das SEPA-Basislastschriftverfahren als Zahlungsart wählen, müssen Sie an nichts mehr denken, da wir pünktlich den Betrag von Ihrem Konto einziehen können.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben automatisch auf dieses Konto zurück überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir ebenfalls automatisch zum genannten Termin in der Abrechnung ein.
Wenn Sie Barzahler sind bzw. manuell überweisen, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten. Bitte nennen Sie uns bei einer Guthabenauszahlung eine Kontoverbindung, an die wir Ihnen Ihr Geld senden dürfen. Melden Sie sich persönlich bei uns:

zur Kontaktseite

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit des Energiebedarfes variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass auch bei einem Leerstand ein geringer Abschlag anfällt.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wieviel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Meist fällt es leichter, die laufenden Kosten etwas nach oben zu korrigieren – statt plötzlich eine nicht eingeplante, hohe Nachzahlung schultern zu müssen.

Um unerwartet hohen Nachzahlungen vorzubeugen, sollten Sie rechtzeitig Ihre Abschläge anpassen lassen. Wir von den Stadtwerken Villingen-Schwenningen beraten Sie gerne.

Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Die SVS ist für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Einvernehmlich lassen sich kurzfristig Zahlungsaufschübe und / oder Ratenzahlungen vereinbaren und mittelfristig Energiesparmöglichkeiten aufzeigen.

Ganz wichtig zu wissen: Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, in Zahlungsverzug geraten, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen nämlich zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

Wichtig ist, dieses Gesprächsangebot anzunehmen. Gemeinsam – gegebenenfalls auch unter Einbindung externer Beratungs- oder Förderstellen sowie Sozialverbänden und -einrichtungen - lassen sich einvernehmliche Lösungen entwickeln, bevor unnötige Kosten entstehen – oder eine Sperrung droht.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da als Ihr Energieversorger aus Villingen-Schwenningen.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 07721- 4050 4855, per E-Mail: info@svs-energie.de

Strom

Am besten melden Sie sich vor Ihrem Einzug bei uns mit Ihrem Namen, der Adresse, Ihrem Verbrauch und der Zählernummer an. Das geht schnell und einfach online: Zur Anmeldung. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder per Mail bei uns melden:

Kontakt

Nachdem Sie in Ihre Wohnung / Ihr Haus eingezogen sind, werden Sie von uns automatisch mit einem Grundversorgungstarif beliefert. Sie erhalten von uns postalisch eine Vertragsbestätigung mit den aufgeführten fälligen Abschlagsbeträgen samt unseren Produktbroschüren . Da wir Ihr genaues Verbrauchsverhalten noch nicht kennen, sind die Abschläge vorerst basierend auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Abschläge können wir nach rund zwei Monaten flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Lesen Sie gerne Ihren Zähler nach zwei bis drei Monaten ab und sprechen mit uns über eine Anpassung des Abschlagsbetrages.

Und so sparen Sie bares Geld mit der SVS: Sie können ab dem Einzugsdatum in einen unserer günstigeren Tarife wechseln und dabei von günstigeren Konditionen profitieren. Sie haben die Wahl: Entweder Sie wickeln die Vertragsangelegenheiten auf dem schriftlichen Weg ab – das Auftragsformular finden Sie in der Angebotsbroschüre auf Seite 7 und 8 – oder Sie schließen den Tarif direkt online ab.

Ja. Mit SVSstrom natur erhalten Sie Strom, der aus 100 % Wasserkraft hergestellt wird. Nutzen Sie unseren Tarifrrechner: Der Tarif mit allen Details erscheint nach Eingabe Ihrer Daten in der Ergebnisliste.

Strompreiszusammensetzung 2022

Durchschnittlicher Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland*

Strompreiszusammensetzung 2022Cent/kWh20212022
Netzentgelte8,1024,5%23,4%
EEG-Umlage3,7220,4%10,7%
Stromerzeugung12,3424,1%35,6%
Umsatzsteuer5,5316%16%
Stromsteuer2,056,4%5,9%
Konzessionsabgabe1,665,2%4,8%
Offshore, AbLa KWKG, § 19 NEV1,243,4%3,6%
Strompreis Gesamt34,6 Cent/kWh  

*4.000 kWh Jahresverbrauch
Quelle: BDEW, Strom-Report 2022

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit des Energiebedarfes variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.

Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.

Oftmals liegt ein höherer Stromverbrauch an einer technischen Veränderung bei Ihnen zuhause. Geräte – gerade im Standby – verbrauchen weiterhin Strom, den Sie vielleicht zuvor nicht verbraucht haben. Mit einem Strommessgerät, das Sie jederzeit bei uns ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromfressern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt. So machen Sie Ihren Stromverbrauch sichtbar. Nach vorheriger telefonischer Reservierung können Sie das Gerät beim Kundenservice der SVS zu den regulären Geschäftszeiten abholen.

weitere Informationen

Ein-Personen-Haushalt: ca. 1.960 kWh
Zwei-Personen-Haushalt: ca. 3.523 kWh
Drei-Personen-Haushalt: ca. 4.450 kWh
Vier-Personen-Haushalt: ca. 4.915 kWh
Fünf oder mehr Personen: ca. 5.979 kWh

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013, Stand: März 2015

Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude begrenzt, prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Wohnen Sie in unserem Netzgebiet und der Stromausfall ist großflächig, dann informieren Sie bitte unsere Netzleitstelle telefonisch unter 07721 4050 4444. Wir sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da und kümmern uns schnellstmöglich darum, Ihre Stromversorgung wiederherzustellen.

Erdgas

Am besten melden Sie sich vor Ihrem Einzug bei uns mit Ihrem Namen, der Adresse, Ihrem Verbrauch und der Zählernummer an. Das geht schnell und einfach online. Gerne können Sie sich auch telefonisch oder per Mail bei uns melden:

hier geht’s zur Anmeldung

Nachdem Sie in Ihre Wohnung / Ihr Haus eingezogen sind, werden Sie von uns automatisch mit einem Grundversorgungstarif beliefert. Sie erhalten von uns postalisch eine Vertragsbestätigung mit den aufgeführten fälligen Abschlagsbeträgen samt unseren Produktbroschüren. Da wir Ihr genaues Verbrauchsverhalten noch nicht kennen, sind die Abschläge vorerst basierend auf Durchschnittswerten. Die tatsächlichen Abschläge können wir nach rund zwei Monaten flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Lesen Sie gerne Ihren Zähler nach zwei bis drei Monaten ab und sprechen mit uns über eine Anpassung des Abschlagsbetrages.

Und so sparen Sie bares Geld mit der SVS: Sie können ab dem Einzugsdatum in einen unserer günstigeren Tarife wechseln und dabei von günstigeren Konditionen profitieren. Sie haben die Wahl: Entweder Sie wickeln die Vertragsangelegenheiten auf dem schriftlichen Weg ab – das Auftragsformular finden Sie in der Angebotsbroschüre auf Seite 7 und 8 – oder Sie schließen den Tarif direkt online ab

Ja. Bei unserem Produkt SVSbioerdgas10 bestpreis sind dem Erdgas 10 Prozent Bioerdgas beigemischt. Möchten Sie einen größeren Anteil an Bioerdgas, fragen Sie gerne persönlich nach.

zu unseren Ansprechpartnern

Übrigens: Mit dem 10-prozentigen Bioerdgasanteil erfüllen Sie einen Teil der Vorgaben des EWärmeG. Nach dem EWärmeG muss beim Heizungsanlagentausch 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden.

30 m² Wohnung: ca. 3.948 kWh
50 m² Wohnung: ca. 6.580 kWh
100 m² Wohnung: ca. 13.160 kWh
Einfamilienhaus: ca. 19.513 kWh
Zweifamilienhaus: ca. 20.969 kWh

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2011-2013, Stand: März 2015

Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet. Sie finden die Verbrauchsrechnung auf unserer Website übersichtlich und nachvollziehbar zusammengefasst:

zur Verbrauchsermittlung

Bewahren Sie Ruhe.

Vermeiden Sie Flammen und Funken: Betätigen Sie keine Schalter, benutzen Sie kein Telefon oder Handy. Öffnen Sie alle Fenster und Türen und sorgen Sie für Durchzug. Drehen Sie den Gashahn zu. Warnen Sie Mitbewohner (klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie das Haus. Dann informieren Sie bitte unsere Netzleitstelle telefonisch unter 07721 4050 4444, tätigen Sie den Anruf aber außerhalb des Hauses. Wir sind rund um die Uhr an 365 tagen im Jahr für Sie da.

Wärme

Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf unserem Übersichtsplan sehen Sie, welche Stadtgebiete erschlossen sind. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns nach Machbarkeit und Aufwand für die Hausanschlussleitung.

Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasserzentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir für Sie.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf und füllen Sie den Interessentenbogen raus

Zum Interessentenbogen

Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.

Wasser und Abwasser

Die Angaben zur Trinkwasserhärte, die aktuellen Proben und Ergebnisse finden Sie unter der Rubrik Wasser, Härte & Qualität, auf unserer Website. Nutzen Sie dabei unser Wasserhärte-Tool und wählen Sie dort Ihren Stadtbezirk aus. Sie erhalten dann die dazugehörige Analyse und damit die Werte für das Trinkwasser bei Ihnen zuhause.

Die SVS ist für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur muss sich der Hauseigentümer kümmern und den Schaden durch ein Installationsunternehmen beheben lassen. Bitte wenden Sie sich bei einem solchen Rohrbruch an die zuständigen Handwerker oder Hausverwaltung.

Tritt Wasser aus dem Boden auf der Straße aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte informieren Sie unsere Netzleitstelle umgehend telefonisch unter 07721 4050 4444. Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Wir ziehen im Auftrag und Namen der Stadt Villingen-Schwenningen die Abwassergebühren ein. Sie werden auf der Grundlage des gemessenen Trinkwasserverbrauchs bzw. der versiegelten Flächen ermittelt (Schmutzwassergebühr bzw. Niederschlagswassergebühr).

Die aktuellen Gebühren erfahren Sie auf der Website der Stadt Villingen-Schwenningen unter www.villingen-schwenningen.de.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation als Schmutzwasser eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners zurückerstattet (§ 37 Abwassersatzung).

Die Anträge sind beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung bzw. beim Amt für Wasserwirtschaft und Breitband zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Website unter www.villingen-schwenningen.de

Elektromobilität

Ab Ende Januar 2020 stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihr E-Fahrzeug an einer Ladesäule zu tanken. Sie können hierfür die SVSladekarte beantragen oder bequem per ladeapp volltanken. Sobald Sie Ihr Fahrzeug an die Ladestation angeschlossen und sich mit Ihrer Ladekarte oder App angemeldet haben, beginnt der Ladevorgang. Die Bezahlung erfolgt abhängig Ihrer gewählten Tankmethode direkt (App) oder einmal im Quartal (Ladekarte).

Die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs hängt von mehreren Faktoren ab: Dem aktuellen Ladezustand der Batterie und deren Gesamtkapazität, der im Elektrofahrzeug befindlichen Ladetechnik, der Ausstattung und Art der verfügbaren Ladestation sowie der Art des verwendeten Ladekabels.

Beispiel: Ein E-Auto mit einer Batteriekapazität von 40 KWh lädt an einer 3,7 kW Ladesäule im leeren Zustand 10 Stunden 40 Min. An einer 11 KW Ladesäule 3 ½ Stunden, an einer 22 kW Ladesäule ca. 1 Stunde 45 Minuten.

Die Abrechnung erhalten Sie immer von dem Anbieter, der Ihnen die Ladekarte ausgibt, oder über dessen App Sie sich verifizieren. Sollten Sie keinen dauerhaften Ladevertrag mit einem Anbieter haben besteht an den SVS-Ladesäulen die Möglichkeit zur ad hoc-Ladung mittels der ladeapp.

Grundsätzlich ja.

Die Anbieter der Ladekarten haben untereinander sogenannte Roamingabkommen. Jedoch haben nicht alle Anbieter diese Abkommen gegenseitig vereinbart. Eine aktuelle Roamingliste finden Sie hier:

Roaming-Partner

Nein. Die Typ 2-Stecker der Ladesäulen sind für E-Autos gedacht.

Das Kabel ist während des Ladevorgangs an der Ladesäule verriegelt und entriegelt erst, wenn sich der Kunde mit der RFID-Karte an der Ladesäule abmeldet oder den Ladevorgang am Fahrzeug beendet. Somit kann das Kabel nicht von Dritten entfernt werden. Voraussetzung für die Verriegelung in der Ladestation ist jedoch, dass das Kabel mit dem E-Fahrzeug verbunden ist. Da einige Modelle mit fahrzeugseitigem Typ-1-Stecker jedoch nicht im Auto verriegelt werden, kann das Kabel abgesteckt oder gar entfernt werden. Wir empfehlen nicht verriegelte Typ-1-Kabel an öffentlichen Ladestationen zusätzlich zu sichern. Fahrzeuge mit Typ1-Stecker benötigen einen Adapter für die Typ2-Stecker.

Haben Sie einen Tankvorgang gestartet und können nun Ihr Ladekabel nicht mehr lösen? Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Hat das Beenden des Ladevorgangs funktioniert? Stellen Sie sicher, dass Sie die gleiche Ladekarte zum Beenden nutzen, wie zum Starten. Wiederholen Sie den Vorgang ein zweites Mal. Entriegeln Sie das Ladekabel auf der Fahrzeugseite gemäß Bedienungsanleitung. Häufig geschieht dies über die Zentralverriegelung des Autos. Meist kann das Ladekabel an der Station abgezogen werden, sobald es vom Fahrzeug abgesteckt ist. In einigen Fällen lösen sich Ladekabel, wenn Sie den Stecker am Ladegerät mit leichtem Druck bis zum Anschlag in die Steckbuchse drücken. Für weitere Unterstützung rufen Sie die technische Hotline unter der Telefonnummer 07721 4050 4444 an.

Eine Wechselstrom-Ladestation verfügt über standardisierte Anschlüsse (Typ2-Ladebuchsen) für Elektrofahrzeuge. Diese Anschlüsse liefern ein- oder dreiphasigen Wechselstrom. Im Fahrzeug wird der Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und lädt die Batterie. Je mehr Phasen verwendet werden, umso schneller wird das Elektroauto geladen. Allerdings nutzen nicht alle Elektrofahrzeuge die drei Phasen. Das ist abhängig vom verbauten System im Fahrzeug. Die maximale Stromstärke hängt von der Ladestation bzw. vom Netzanschluss der Ladesäule ab. Üblicherweise liegen die verfügbaren maximalen Leistungen zwischen 3,7 kW (einphasig) und 11 kW (dreiphasig).

Eine Gleichstrom-Ladestation verfügt über standardisierte Anschlüsse (CCS Combo2 und CHAdeMO) und wandelt den netzseitigen Wechselstrom bereits in der Ladesäule in Gleichstrom um. So kann die Umwandlung von höheren Leistungen erfolgen. Dabei geben die Gleichstrom-Ladestationen im Regelfall Leistungen zwischen ca. 20 und 50 kW ab. An ausgewiesenen Schnellladestationen sind aber auch Leistungen bis zu 150 KW möglich.

Wechselstrom-Ladestationen sind in der Anschaffung, aber auch in der Installation, Wartung und im Betrieb günstiger als Gleichstrom-Stationen. Viele Fahrzeugtypen laden an Gleichstromstationen zwei- bis zehnmal schneller. Je nach Fahr- und Ladeprofil kann der Betrieb der Fahrzeuge mit DC-Ladestationen deshalb wirtschaftlicher sein als mit AC-Ladestationen.

Die Ladesäulen der SVS werden ausschließlich mit 100% Naturstrom aus Wasserkraft beliefert.

Unsere Netzleitstelle ist unter 07721 4050 4444 an 7 Tagen die Woche und 24 Stunden am Tag erreichbar.