Wann muss ich meine Zählerstände ablesen?

Einmal pro Jahr werden Sie von uns aufgefordert, den Zählerstand für die Jahresablesung an uns zu melden. Dies können Sie online direkt auf unserer Website erledigen (zur Online-Jahresablesung) oder durch Zurücksenden der Ablesekarte. Alternativ nehmen wir Ihre Meldung gerne auch telefonisch oder per Mail entgegen: zum Kontaktformular.

Übrigens: Sie können uns freiwillig, unabhängig von der Jahresablesung, Ihre Zählerstände melden. Nutzen Sie hierzu die Zwischenablesung in unserem Online-Portal oder melden den Zählerstand telefonisch oder per E-Mail. Anhand Ihres Verbrauchs können wir dann auf Wunsch bspw. bereits eine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen.