Veröffentlichungspflichten / Netzzugang
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Daten zu folgenden Themen:
Strom
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
- Netzzugang
- Netzentgelte
- Netzdaten
- Meldung Grundversorger
Erdgas
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
- Netzzugang
- Netzentgelte
- Netzdaten
- Meldung Grundversorger
- Brennwerte
- Verbrauchsermittlung
- Flüssiggaslager - Information der Öffentlichkeit
Messstellenbetrieb
Wiederverkäuferbescheinigungen
Strom
Veröffentlichungspflichten Strom
Hier finden Sie Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz der SVS sowie technische Mindestanforderugen für den Netzanschluss.
NAV
Für den Netzanschluss von Letzverbrauchern im Niederspannungsnetz und für Anschlussnutzung durch Letzverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die wir hier als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Technische Anschlussbedingungen TAB 2019 Niederspannung
Erläuterungen Netzbetreiber ab 8. Februar 2020
Technische Anschlussbedingungen TAB 2008 Mittelspannung
Dokumente
Baukostenzuschuss (BKZ) Strom ab 1. Januar 2014
Netzanschlusskosten ab dem 21. Januar 2018
Netzbetreiber
strom.netz(at)edi.svs-energie.de
Lieferant
strom.vertrieb@edi.svs-energie.de
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Bitte setzen Sie sich vor dem erstmaligen Versand von UTILMD-Nachrichten rechtzeitig mit uns in Verbindung, da neue Lieferanten von unserem Marktkommunikationssystem erst nach einer manuellen Aktivierung erkannt werden.
Allgemeine Fragen richten Sie bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Hier erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Strom-Netzzugang der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH als PDF-Datei zum Download.
Download
NNV/LRV nach Vorgabe der BNetzA BK6-17-168 ab 01.04.2018
Die nachfolgend genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages:
- Das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisblatt des Netzbetreibers
Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format)
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) BNetzA BK6-17-168 ab 01.04.2018
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) (elektronisch, XLS-Format)
Zuordnungsvereinbarung SVS ZOV
NNV nach Vorgabe der BNetzA BK6-17-168 ab 01.04.2018
Preisblätter siehe Akkordeon "Netzentgelte"
Preisblatt für den Netzzugang Strom 2021
Stand: Dezember 2020; gültig ab 1. Januar 2021
Preisblatt 2021
Preisblatt für den Netzzugang Strom 2020
Stand: Dezember 2019; gültig ab 1. Januar 2020
Preisblatt 2020
Preisblatt für den Netzzugang Strom 2019
Stand: Dezember 2018, gültig ab 1. Januar 2019
Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2018
Stand: Dezember 2017
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
(gültig ab 01.01.2018)
Netzentgelte der Vorjahre
Netzentgelte 2012 für Obereschach Pfaffenweiler
Preise für Mehr-/Mindermengen
Stromkreislängen | ||
Netzebene | Kabel | Freileitung |
Mittelspannung (MS) | 298,273 km | 22,460 km |
Niederspannung (NS) | 997,828 km | 83,152 km |
Installierte Leistung | |
Umspannebene HS/MS | 80 MVA |
Umspannebene MS/NS | 409,2 MVA (davon Kundenstationen: 209,1 MVA) |
Entnommene Jahresarbeit | |
Mittelspannung (MS) | 241.141.348 kWh |
Umspannung zur Niederspannung | 22.553.015 kWh |
Niederspannung (NS) | 170.417.667 kWh |
Anzahl von Entnahmestellen | |
Mittelspannung | 249 |
Umspannung zur Niederspannung | 101 |
Niederspannung | 52.433 |
Fläche | |
Versorgte Fläche | 32,56 km2 |
Geografische Fläche | 174,98 km² |
Stand: 31. Dezember 2019 (gem. § 27 Abs. 2 StromNEV)
Netzdaten gemäß § 17 Abs. 2 StromNZV, § 15 Abs. 5 StromNZV und § 10 Abs. 2 StromNEV können hier heruntergeladen werden:
Netzdaten 2019
Summenlastkurve Netzverluste 2019
Netzdaten 2018
Summenlastkurve Netzverluste 2018
Netzdaten 2017
Summenlastkurve Netzverluste 2017
Netzdaten 2016
Summenlastkurve Netzverluste 2016
Netzdaten 2015
Summenlastkurve Netzverluste 2015
Netzdaten 2014
Summenlastkurve Netzverluste 2014
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Hochlastzeitfenster Mittelspannung 2021
Hochlastzeitfenster Umspannung 2021
Hochlastzeitfenster Niederspannung 2021
Hochlastzeitfenster Mittelspannung 2020
Hochlastzeitfenster Mittel-/Niederspannung 2020
Hochlastzeitfenster Niederspannung 2020
Hochlastzeitfenster Mittelspannung 2019
Hochlastzeitfenster Mittel-/Niederspannung 2019
Hochlastzeitfenster Niederspannung 2019
Hochlastzeitfenster Mittelspannung 2018
Hochlastzeitfenster Mittel-/Niederspannung 2018
Hochlastzeitfenster Niederspannung 2018
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, in Baden-Württemberg geltende gesetzliche Feiertage, maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist.
Jahreszeiten:
Frühling: 1. März bis 31. Mai
Sommer: 1. Juni bis 31. August
Herbst: 1. September bis 30. November
Winter: 1. Dezember bis 28./29. Februar
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich ebenfalls an dem Leitfaden der Bundesnetzagentur. Dieser kann von der Website www.bundesnetzagentur.de heruntergeladen werden.
Haftungsausschluss:
Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Die SVS behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr.
Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers Strom für die Jahre 2019 bis 2021 im Netzgebiet der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Gemeinde | Grundversorger |
Mönchweiler | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Villingen-Schwenningen | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Hier finden Sie die Preise für die Lieferung elektrischer Energie an Sonderkunden ohne die erforderlichen Netz- und Systemdienstleistungen für Vollstromversorgung:
Preissystem "Ersatzversorgung Niederspannung ab 1. Januar 2019"
Preissystem "Ersatzversorgung Mittelspannung ab 1. Januar 2019"
Allgemeine Bedingungen für die Lieferung elektrischer Energie an Sonderkunden
Erdgas
Netzanschluss
Hier erhalten Sie Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck sowie technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss.
NDAV
Für den Anschluss von Letztverbrauchern im Netz mit Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), die wir hier als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Technische Anschlussbedingungen Gas
Baukostenzuschuss (BKZ) Gas ab 1. Januar 2020
Netzanschlusskosten ab dem 21. Januar 2018
Inbetriebsetzungspauschale ab dem 1. Januar 2019
Technische Mindestanforderungen
Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen zum Anschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, Weiterverteilernetzen und Direktleistungen.
Technische Mindestanforderungen Biogas
Hier erhalten Sie Informationen über die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.
Netzbetreiber
gas.netz(at)edi.svs-energie.de
Lieferant
gas.vertrieb@edi.svs-energie.de
Persönliche Anmerkungen im E-Mail Text werden nicht erkannt.
Bitte setzen Sie sich vor dem erstmaligen Versand von UTILMD-Nachrichten rechtzeitig mit uns in Verbindung, da neue Lieferanten von unserem Marktkommunikationssystem erst nach einer manuellen Aktivierung erkannt werden.
Allgemeine Fragen richten Sie bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Hier erhalten Sie alle relevanten Musterverträge zum Erdgas-Netzzugang der Stadtwerke Villingen-Schwennningen GmbH als pdf zum Download.
Das Netzgebiet der SVS befindet sich im Marktgebiet NetConnect Germany
Download
KoV X (gültig ab 1. Oktober 2018)
Lieferantenrahmenvertrag komplett mit Anlagen
Anlage zur Anpassung LRV KoV X
KoV IX (gültig ab 1. Oktober 2016)
Lieferantenrahmenvertrag komplett mit Anlagen
Anlage zur Anpassung LRV KoV IX
weitere Downloads
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Preisblatt für den Netzzugang Gas 2021
inkl. vorgelagerter Netze, Stand: Dezember 2020, gültig ab 01.01.2021
Preisblatt 2021
Preisblatt für den Netzzugang Gas 2020
inkl. vorgelagerter Netze, Stand: Dezember 2019, gültig ab 01.01.2020
Preisblatt 2020
Preisblatt für den Netzzugang Gas 2019
inkl. vorgelagerter Netze, Stand: Dezember 2018, gültig ab 01.01.2019
Preisblatt für den Netzzugang Gas 2018
(inkl. vorgelagerter Netze), Stand: Dezember 2017, gültig ab 01.01.2018
Netzentgelte der Vorjahre
Netzdaten
Strukturmerkmale des Netzgebietes der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Länge des Gasleitungsnetzes Druckebene km (ohne Hausanschlussleitungen) | |
HD | 22,0 |
MD | 177,2 |
ND | 333,0 |
Gesamt | 532,1 |
Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen Gruppe Nennweite (DN) in mm km | |
A x>= 1000 | 0 |
B 700 <= x < 1000 | 0 |
C 500 <= x < 700 | 0 |
D 250 <= x < 500 | 0,4 |
F 110 <= x < 225 | 17,5 |
G x < 110 | 4,0 |
Entnommene Jahresarbeit GWh | |
(Weiterverteiler + Letztverbraucher) | 1.521 |
Anzahl der Ausspeisepunkte: Druckstufe Stück | |
HD | 44 |
MD | 3.185 |
ND | 12.345 |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen in MW (inkl. Weiterverteiler) Netzgebiet Zeitpunkt des Auftretens | |
06.02.2019, 08:00 Uhr |
Stand: 31. Dezember 2019 (gem. § 40 Abs. 1 GasNZV)
Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen:
Feststellung des Grundversorgers Gas für die Jahre 2019 bis 2021 im Netzgebiet der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Gemeinde | Grundversorger |
Brigachtal | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Dauchingen | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Mönchweiler | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Niedereschach | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
St. Georgen | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Tuningen | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Villingen-Schwenningen | Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH |
Preisblatt für die Ersatzbelieferung mit Gas
Brennwertveröffentlichung nach § 40 Abs. 1 Nr. 7 der GasNZV
Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) betreibt an der Gasstation am Zollhäusleweg in VS-Villingen an der B33, einen Erdgas- Kugelspeicher sowie eine Flüssiggas-Mischanlage mit zwei erdgedeckten Propangas-Lagerbehältern zur Deckung des Spitzenbedarfs in der Gasversorgung.
Messstellenbetrieb
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
gültig ab 1. Dezember 2021, Stand: 17. Dezember 2020