Wann muss ich meine Zählerstände ablesen?

Sofern Sie im Netzgebiet der SVS wohnen, erhalten Sie eine Ablesekarte durch die SVS, auch wenn Sie Kunde eines anderen Anbieters sind. Als Netzbetreiber sind wir Eigentümer des Zählers und dadurch gesetzlich verpflichtet, den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Wir rechnen damit die Netznutzungsgebühren direkt mit Ihrem Anbieter ab. Den von Ihnen übermittelten Zählerstand leiten wir an Ihren Anbieter weiter, der dann die Rechnung erstellt. Bitte senden Sie daher die Zählerkarte, wie angefordert, ausgefüllt an uns zurück.

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