Sie möchten Wärmeverluste an Ihrem Haus erkennen?
Mit der Durchführung einer Gebäude-Thermografie durch die SVS zeigen Sie Wärmeverlusten die Rote Karte! Mittels Wärmebildkamera werden bei niedrigen Außentemperaturen Aufnahmen von Ihrem Haus gemacht. Interessiert?
Interesse an SVSwärme?
Die zentrale Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme der SVS kann eine Alternative zur eigenen Heizung sein. In unseren Wärmenetzen produzieren wir Wärme zentral und leiten sie durch ein Wärmenetz direkt zu Ihnen nach Hause. Sie benötigen nur einen kompakten Wärmetauscher und müssen sich ansonsten um nichts kümmern. Wir versorgen bereits einige Gebiete in VS zentral mit Wärme und planen, weitere Gebiete zu erschließen.
Erfahren Sie, ob Sie in einem Versorgungs- oder Plangebiet liegen oder bekunden Sie Ihr Interesse:
Sie möchten Ihre Heizung modernisieren?
Nutzen Sie unseren Heizungsrechner für einen schnellen Überblick mit unverbindlicher Kostenschätzung.
Haben Sie schon einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Egal ob Haus oder Wohnung, wenn Sie Ihr Wohnobjekt verkaufen oder vermieten, müssen Sie einen Energieausweis vorlegen können. Das fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) von allen Eigentümern. Zwei Arten von Energieausweisen werden unterschieden:
Der Verbrauchsausweis: Dieser Ausweis wird auf Grundlage der letzten drei Jahresverbrauchsabrechnungen erstellt und gibt einen Überblick über die vom Bewohner benötigte Menge an Strom (in Bezug auf die Heizenergie), Gas oder Wärme in Ihrer Immobilie.
Der Bedarfsausweis: Für diesen Ausweis wird Ihre Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin geprüft und der Ist-Zustand der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen ermittelt.
Die SVS bietet weitere energienahe Dienstleistungen an:
Individueller Sanierungsfahrplan: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Haus Schritt für Schritt modernisieren und umbauen können. Für die Energieberatung und einzelne Sanierungsmaßnahmen winkt Fördergeld.
EWärmeG-Nachweis: Wir unterstützen Sie mit der Erstellung des Erfüllungsnachweis: Bei Austausch der Heizungsanlage müssen mindestens 15 Prozent der Wärme durch Erneuerbare Energien erzeugt werden. Innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage müssen nachweisen, dass Ihr Gebäude die Vorgaben des EWärmeG erfüllt.
Energieberatung: Wir beraten Sie in allen Energiefragen persönlich und kompetent. Schauen Sie sich gerne unser Info-Video weiter unten auf dieser Seite an.
Energiespartipps
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Energieberatung? Wir erklären es Ihnen!
Wir beraten Sie gerne.
Clemens Colli
Telefon | 07721 4050 4810 |
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