
dass keine Energiefragen offenbleiben.
Energie verbindet: Entdecken Sie die Energiewelt von morgen mit der SVS.
Egal, ob Sie eine Immobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten – der Energieverbrauch spielt in Ihrem Zuhause eine wichtige Rolle. Investitionen in die Energiewende sind dabei eine ganz persönliche Entscheidung. Sich bspw. von den steigenden Energiekosten unabhängig machen, eine alte Heizanlage modernisieren oder sich einmal ein Bild darüber verschaffen, wo Energie eingespart werden kann – die Möglichkeiten sind vielfältig. Übrigens auch die Fördermittelmöglichkeiten. Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir schon viele Energieprojekte erfolgreich umgesetzt. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und schauen wo und wie wir Ihnen helfen können.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Sollten weitere Maßnahmen nötig werden, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Mit der Novellierung soll die für den Klimaschutz erforderliche Wärmewende schneller vorangebracht werden.
- Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Bei Havarien gibt es Übergangsfristen.
- Es gibt eine Obergrenze: Ab 2045 düfen die Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen / fossilem Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Stand: 14. Juni 2023
Zu den Infos der Bundesregierung

Haben Sie schon einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Egal ob Haus oder Wohnung, wenn Sie Ihr Wohnobjekt verkaufen oder vermieten, müssen Sie einen Energieausweis vorlegen können. Das fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) von allen Eigentümern. Dabei werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
Der Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis wird auf Grundlage der letzten drei Jahresverbrauchsabrechnungen erstellt und gibt einen Überblick über die vom Bewohner benötigte Menge an Strom (in Bezug auf die Heizenergie), Gas oder Wärme in Ihrer Immobilie.
Der Bedarfsausweis
Für diesen Ausweis wird Ihre Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin genau unter die Lupe genommen und der Ist-Zustand der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen ermittelt.
EWärmeG-Nachweis
Bei einem Austausch der Heizungsanlage müssen mindestens 15 Prozent der Wärme durch Erneuerbare Energien erzeugt werden oder der Gesamtwärmebedarf durch gezielte Maßnahmen um 15 Prozent reduziert werden. Innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde nachweisen, dass Ihr Gebäude die Vorgaben des EWärmeG erfüllt. Wir unterstützen Sie mit der Erstellung des Erfüllungsnachweis.
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Clemens Colli
Telefon | 07721 4050 4810 |
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