Neuerungen für Sie als Anlagenbetreiber (Redispatch 2.0)

Zum 01. Oktober 2021 trat das sogenannte Redispatch 2.0 in Kraft. Damit sind neben konventionellen Kraftwerken erstmals auch alle Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Das bedeutet, dass im Falle von Netzengpässen die geplante Stromproduktion der Erzeugungsanlagen angepasst werden muss.

Mit Redispatch 2.0 wird das Ziel verfolgt, lokale Netzengpässe schneller und kosteneffizienter zu beseitigen. Das neue System bringt allerdings auch zahlreiche Neuerungen und Datenlieferverpflichtungen für alle Marktakteure mit sich, auch für Sie als Anlagenbetreiber.

Unser Angebot für Sie:

Als Netzbetreiber unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung, indem wir Ihre Verpflichtungen der Datenübermittlung an den sogenannten Data Provider in den neuen Marktrollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) künftig für Sie übernehmen.   

Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH erhält für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag eine jährliche Vergütung pro Anlageneinheit/TR in Höhe von 240,- € netto zzgl. USt. in der jeweils geltenden Höhe. Grundlage und Voraussetzung dieser Vereinbarung ist, dass sich die zugeordnete Steuerbare Ressource (SR) der betreffenden technischen Ressourcen (TR) des Kunden im Prognosemodell befindet.

Bereits heute bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Teilen Sie uns über redispatch@svs-energie.de mit, ob Sie an einer künftigen Zusammenarbeit interessiert sind.          

Sollten Sie bereits einen anderen Dienstleister mit der Übernahme der Marktrollen beauftragt haben, teilen Sie uns als zuständigem Anschlussbetreiber bitte die sogenannte EIV-ID und BTR-ID mit.    

Eine Anbieterliste des BDEW finden Sie unter: https://www.bdew.de/energie/anbieterliste-dienstleister-redispatch-20/ .

In einem Stromnetz müssen Erzeugung und Verbrauch immer in einem Gleichgewicht stehen. Unter Radispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leistungsabschnitte oder Trafos vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu senken oder zu erhöhen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

Im bisherigen Redispatch waren nur konventionelle Kraftwerke mit einer installierten Leistung größer 10 MW und die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) involviert. Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Hiernach sind ab dem 1. Oktober 2021 dann auch alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbare Energien ab 100 kW installierter Leistung, sowie alle Verteilnetzbetreiber (VBN) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen.

Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

Für die Umsetzung der Redispatch-Prozesse sind zahlreiche Datenlieferverpflichtungen für die Anlagenbetreiber vorgesehen. Dies ist notwendig, damit die Netzbetreiber rechtzeitig Netzengpässe feststellen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten können.

Neben der einmaligen Übermittlung von initialen Stammdaten ist es erforderlich, Stammdatenänderungen, Planungsdaten, Nichtverfügbarkeiten, marktbedingte Anpassungen, gegebenenfalls Wetterdaten und Ausfallarbeiten sowie Echtzeitdaten der Einspeisung an den Netzbetreiber beziehungsweise den Dataprovider Connect+ zu übermitteln.

Diese Aufgaben übernehmen wir gerne für Sie. Sie müssen lediglich die Rollen Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR) übertragen.

Das hat vielfältige Gründe. Neben dem Ausstieg aus der Kern- und Kohleenergie wirken sich auch die vermehrten Einspeisungen aus erneuerbaren Energien auf die Lastflüsse im Stromnetz aus. So haben wir beispielsweise sehr viele dezentrale Stromeinspeisungen im Norden Deutschlands (z.B. große Offshore-Windparks), denen ein hoher Bedarf in den verbrauchsstarken Regionen im Süden gegenüberstehen. Dieses "Nord-Süd-Ungleichgewicht" kann zu Engpässen im Stromnetz führen. Zudem werden immer mehr Kunden vom klassischen Stromverbraucher zum Prosumer, indem sie selbst Strom erzeugen und in das Stromnetz einspeisen. Der traditionelle physikalische Stromfluss verändert sich und stellt die Netze vor neue Herausforderungen.

Der DataProvider ist eine neu geschaffene Marktkontrolle für die Umsetzung der Redispatch-Prozesse und nimmt als zentrale Stelle eine besondere Bedeutung ein. Als deutschlandweiter "Single-Point-of-Contact" soll der DataProvider sicherstellen, dass sämtliche Daten rechtzeitig an alle betroffenen Marktakteure weitergeleitet werden. Dies erfordert jedoch auch, dass alle Marktakteure einen Kommunikationskanal zum DataProvider einrichten. Die Rolle des DataProviders wird durch eine Netzbetreiberkooperation namens "Connect+" realisiert.

Über unsere IT-Systeme sind wir mit Connect+ verbunden und können daher auch die entsprechenden Daten für Sie übermitteln und empfangen.

Wie im bisherigen Einspeisemanagement werden die Anlagenbetreiber für die Redispach-Abrufe entschädigt. Für die über das Pauschal-Abrechnungsmodell ermittelte Ausfallarbeit erhalten Sie die entsprechende Ausfallvergütung. Für Sie entstehen keine finanziellen Nachteile.

Das Regelwerk zum Redispatch 2.0 ist sehr komplex. Nachfolgend finden Sie jedoch alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben hierzu:

Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf folgenden Internetseiten:

DataProvider connect+

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)

Besonders empfehlen möchten wir Ihnen den vom BDEW am 26.04.2021 veröffentlichten "Hinweis für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0" mit der zugehörigen Information zu Marktrollen und Verantworlichkeiten.

Hinweis für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0

Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der enthaltenen Informationen.