Versorgungssicherheit Erdgas

Der Krieg in der Ukraine verunsichert derzeit viele Gaskunden: Ist die Versorgung mit Erdgas sicher? Welche Auswirkungen haben die geopolitischen Spannungen auf die Preisentwicklung? Wir liefern Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen in unseren FAQs.

Aktuell ist die Gasversorgung in Villingen-Schwenningen und der Region gesichert. Der Notfallplan Gas hat insgesamt drei Stufen und soll die sichere Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Gas gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wurde bereits Ende März die erste Stufe („Frühwarnstufe“) ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 die zweite Stufe („Alarmstufe“) ausgerufen.

Wichtig: Aktuell besteht keine Gasmangellage, angeordnete Abschaltungen von Industriekunden oder vergleichbare staatliche Markteingriffe sind derzeit nicht erforderlich. Privatkunden und soziale Einrichtungen stehen unter einem besonderen Schutz und werden laut Notfallplan Gas auch im Krisenfall weiter mit Gas beliefert. Trotz angespannter Lage müssen sich Privatkunden zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Grund hierfür ist, dass Russland die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 deutlich reduziert hat. Dies hat zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht. In der Alarmstufe sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie.

Die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Lage ist aber ernst. Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo es möglich ist Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – können einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern.  Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen unterstützen die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen.
Gleichzeitig trifft die SVS Vorsorgemaßnahmen und bereiten sich auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und die Verantwortlichen der SVS sind in engem Austausch mit Behörden und Verbänden.

 

Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell keine Herkunftsnachweise der beschafften Energiemengen. Dies hat zur Folge, dass wir als Gaslieferant leider nicht Einfluss darauf nehmen können, aus welchen Herkunftsländern wir das Gas beziehen. Russland liefert mittlerweile noch rund 35 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases – und der Anteil wird sich in den kommenden Monaten weiter verringern. Wichtige Herkunftsländer für in Deutschland verbrauchtes Gas sind außerdem Norwegen und die Niederlande.

Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.

 

Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-geschützten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.

Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.

Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in Villingen-Schwenningen.

Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung in Villingen-Schwenningen steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.