22.12.2023

SVS sorgt für Klarheit in unsicheren Zeiten

Im Jahr 2024 wird sich beim Thema Energie vieles ändern: Die Preisbremsen bei Strom und Gas entfallen, die Netzentgelte und der CO2-Preis steigen zum Teil drastisch und führen zu einer starken Mehrbelastung. Dennoch bleibt es dabei: Die SVS senkt zum Frühjahr die Strom- und zum Herbst die Gaspreise.

Die Lage auf den Energiemärkten hat sich in den vergangenen Wochen und Monaten etwas entspannt. Die Rahmenbedingungen, die den Energiepreis bei Strom und Erdgas direkt beeinflussen bleiben dynamisch und führen 2024 zu steigenden Mehrkosten. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH wird trotz der sich geänderten Rahmenbedingungen an der Preissenkung im Bereich Strom zum Frühjahr festhalten. Im Herbst 2024 werden aller Voraussicht nach auch die Erdgastarife deutlich gesenkt werden.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

  • Steigende Netzentgelte: Die vorgelagerten Netzentgelte steigen deutlich um rund 15 Prozent. Für die Stadtwerke Villingen-Schwenningen bedeutet dies rund 650.000 Euro an Mehrkosten für das Jahr 2024. Ursprünglich sollte ein Bundeszuschuss in Höhe von rund 5,5 Milliarden bundesweit die vorgelagerten Netzkosten auffangen.    

 

  • Steigender CO2-Preis je Tonne:  Der CO2-Preis je Tonne Gas wird von 30 Euro auf 45 Euro ab 2024 ebenfalls deutlich angehoben. Ursprünglich sollte dieser im kommenden Jahr leicht auf 35 Euro je Tonne ansteigen. Durch die Anhebung um 15 Euro je Tonne geht die SVS derzeit von Mehrkosten in Höhe von rund 500.000 Euro im Bereich Erdgas aus, die nicht an die Tarifkunden weitergegeben werden.
  • Staatliche Preisbremsen: Am 1. März 2023 wurden von der Bundesregierung die staatlichen Preisbremsen eingeführt. Die staatlichen Preisbremsen laufen nun zum 31. Dezember 2023 aus. „Wir empfehlen unseren Kunden daher, Ihre Abschläge nicht zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2024 entfallen die staatlichen Preisbremsen, sodass hier der tariflich vereinbarte Arbeitspreis zugrunde gelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt entfällt auch der von uns ausgewiesene Entlastungsabschlag“, erklärt SVS-Geschäftsführer Gregor Gülpen.
  • Zeitlich gesenkter Mehrwertsteuersatz auf Erdgas läuft 2024 aus: 7 statt 19 Prozent beträgt derzeit der Mehrwertsteuersatz auf Gas und Wärme. Derzeit ist ein vorzeitiges Auslaufen dieser Maßnahme zum 29. Februar 2024 im Gespräch, eine Einigung steht aber noch aus. Die derzeit gültige Regelung sieht vor, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz noch bis 31. März 2024 angewendet wird.

 

SVS-Kunden können sich darauf verlassen: Die vor einigen Wochen angekündigte Preissenkung der Stromtarife bleibt bestehen. „Durch die stark gestiegenen Netzentgelte des vorgelagerten Netzes und der ebenfalls deutliche Anstieg der CO2-Preise müssen wir als SVS mit Mehrkosten von über einer Millionen Euro rechnen. Auch unsere Kunden müssen durch das Auslaufen des verminderten Mehrwertsteuersatzes bei Erdgas im Frühjahr 2024 und den Wegfall der staatlichen Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme zu Jahresbeginn mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Wir stehen an der Seite unserer Kunden und möchten auch in unsicheren Zeiten für Klarheit sorgen. Daher wird die Preissenkung in den Stromtarifen Bestand haben. Im Klartext heißt dies: Wir senken die Strompreise zum 1. März 2024. Auch für unsere Erdgas-Kunden können wir im Herbst 2024 die Preise spürbar senken“, sagt Gregor Gülpen abschließend.