30.06.2020

SVS gibt Senkung der Umsatzsteuer an ihre Kunden weiter

Verrechnung des gesenkten Umsatzsteuersatzes erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung

Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise hat der Gesetzgeber die temporäre Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 beschlossen. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 auf 16 Prozent, der verminderte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH wird diese temporäre Senkung der Umsatzsteuer vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben.

Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresverbrauchsabrechnungen der Kunden berücksichtigt. Dabei müssen die Kunden nicht von sich aus aktiv werden, denn die Verrechnung erfolgt automatisch und wird zeitanteilig und gesondert ausgewiesen.