01.09.2017

So geht es nach Ende der Abkochanordnung weiter

Nachdem rund 26.000 Haushalte in Villingen-Schwenningen und Dauchingen nach einer Anordnung des Gesundheitsamtes aufgefordert waren, ihr Trinkwasser aufgrund des Auftretens von coliformen Keimen abzukochen, geht es nun an die Ursachenforschung.

Der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Jochen Früh, betont: „Nachdem das zertifizierte Labor in den Wasserproben das systemische Auftreten coliformer Keime festgestellt hatte, haben wir – als staatliche Aufsichtsbehörde – die Abkochanordnung und Trinkwasserchlorung angeordnet.“ Dies sei, so erläutert Jochen Früh, eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene und global praktizierte Methode beim Auftreten coliformer Keime. Da andere Faktoren wie etwa eine Havarie in den Hochbehältern oder fäkale Verunreinigungen ausgeschlossen werden konnten, habe man sich frühzeitig auf eine systemische Verunreinigung aufgrund geänderter Umweltbedingungen konzentriert.

Messmethoden werden differenzierter

Die SVS-Mitarbeiter des Fachbereichs Wasser hatten mehrfach Proben mit Temperaturen um die 20 Grad gezogen – ein Milieu, in dem coliforme Keime bestens gedeihen. Als weiterer Faktor kommt hierzu die durch die Urlaubszeit bedingte längere Verweildauer des Wassers im Leitungssystem. Argumente wie „frühere Sommer waren noch wärmer“ oder „als es in anderen Sommern wärmer war, hat es auch keine Verunreinigungen gegeben“ kann Dr. Tatjana Ritter, Sachgebietsleiterin Trink- und Badegewässer des Gesundheitsamtes, entkräften: „Die Trinkwasserverordnung, nach der wir strikt vorgehen, wird von Jahr zu Jahr verschärft. Außerdem werden die Messmethoden deutlich differenzierter. Seither werden coliforme Keime deutlich früher und häufiger festgestellt.“  

SVS hat umgehend mit Chlorung begonnen

Nach Bekanntwerden der Verunreinigung und dem Erlass der Abkochanordnung am Vormittag des 17. August, leitete die SVS das in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Desinfektionsverfahren durch Chlorung von 0,1 bis 0,3 Milligramm pro Liter Wasser ein: Nach erfolgter Desinfektion müssen drei hintereinander gezogene Wasserproben mit negativem (d.h. ohne) Befund sein, so dass die Abkochanordnung wieder aufgehoben werden kann. Da die SVS das Verfahren umgehend eingeleitet hatte, die Desinfektionsmaßnahme schnell griff und das Chlor die coliformen Keime abtötete, kann nun nachträglich nicht mehr festgestellt werden, um welchen Stamm des Umweltkeims es sich gehandelt hat. Die belastete Probe war – wie es die Richtlinie besagt – bereits entsorgt, da sich die chemische Zusammensetzung des Wassers im Laufe der Zeit verändert und die Probe untauglich wird. Hierzu ergänzt Gesundheitsamtsleiter Dr. Jochen Früh: „Die SVS hat die Desinfektion des betroffenen Netzes umgehend durch die vorgeschriebene Maßnahme, die Chlorung, durchgeführt. Eine Differenzierung der Keime war im Nachhinein bei der positiven Probe nicht aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr möglich“, führt der Leiter des Gesundheitsamtes aus.  

Akribische Ursachenforschung

Zusammen mit dem unabhängigen Technologiezentrum Wasser (TZW) wird die SVS nun systematisch am weiteren Vorgehen und der Ursachenforschung arbeiten. Dies alles geschieht in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt als zuständige Behörde.   Eine Maßnahme, die nun beibehalten wird, ist die Chlorung des Trinkwassers im Rahmen der in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Werte.

Chlorung bereits seit vielen Jahren in Teilen von Villingen-Schwenningen und Umgebung

Der Leiter der SVS Netze, Klaus Gaßmann, betont, dass dies kein Novum in Villingen-Schwenningen und Umgebung ist: „Wir chloren das Trinkwasser bereits seit vielen Jahren in Teilen Villingens und Umlandgemeinden, die aus heimischen Quellen und Tiefbrunnen versorgt werden.“

Gesundheitsamt empfiehlt dauerhafte Chlorung

Das Gesundheitsamt empfiehlt bei einem instabilen Netz die dauerhafte Begleitchlorung, wie in der Trinkwasserverordnung vorgesehen. Da nur so eine konstante Qualität des Trinkwassers gewährleistet werden kann. Es handelt sich hierbei um ein standardisiertes Verfahren. Alternativen wie etwa eine Bestrahlung des Wassers durch UV-Strahlen sei bei der Größe des Netzes nicht sinnvoll – aus verschiedenen Gründen: Ein Grund ist, dass das Wasser beim Verlassen des Hochbehälters mit den Strahlen behandelt wird und anschließend keine Desinfektionswirkung mehr im Leitungsnetz erreicht wird. Hier könnten sich erneut Keime bilden, die zu einer Abkochanordnung und Chlorung führen würden. Im aktuell zurückliegenden Fall waren die Wasserbeprobungen aus den Hochbehältern ohne Vorkommen von coliformen Keimen, das Leitungsnetz jedoch nicht.  

Hälfte des baden-württembergischen Trinkwassers gechlort

50 Prozent des Trinkwassers in Baden-Württemberg ist gechlort. „Dieses Verfahren entspricht vollkommen den Richtlinien der WHO und ist ein absolut gängiges Verfahren“, erläutert Dr. Tatjana Ritter. Und die Chlorung sei, so betont die Sachgebietsleiterin, für den menschlichen Organismus – ob Kleinkind oder Erwachsener – bei dieser Dosierung „nicht schädlich“.  

Wasserpreis wird nicht zum 1. Januar 2018 erhöht

Aufgrund der permanenten Chlorung kann es grundsätzlich zu einer Erhöhung des Wasserpreises kommen, jedoch nicht zum 1. Januar 2018, betont SVS-Geschäftsführer Ulrich Köngeter. Erst müsse in Zusammenarbeit mit dem TZW geprüft werden, welche Art der Chloranlagen sich eignen und in welchem Umfang sie installiert werden. Die Investitionen in die Maßnahme sowie die daraus resultierenden Betriebskosten, zusammen mit gestiegenen Tiefbaupreisen, werden eine Erhöhung des Wasserpreises erforderlich machen. „Wir möchten betonen, dass wir die Installation der Chloranlagen bereits vor den aktuellen Ereignissen in den Wirtschaftsplan eingestellt haben“, betont Ulrich Köngeter. Er ergänzt: „Die Kosten der jüngsten Ereignisse werden nicht auf den Wasserpreis aufgeschlagen.“  

Zurück zum regulären Beprobungsrhythmus

Da das Chlor im Trinkwassernetz seine Desinfektionswirkung voll entfaltet hat, hat das Gesundheitsamt nun grünes Licht für den regulären Beprobungsrhythmus gegeben. Selbiges gilt auch für Dauchingen. „Wir hatten im Dauchinger Netz keinen positiven Befund, also keine Verunreinigung durch coliforme Keime“, berichtet Klaus Gaßmann. „Aufgrund der Netzverbindung waren die Dauchinger Bürger von der Abkochanordnung und Chlorung betroffen.“

Keine Krankheitsfälle durch coliforme Keime bekannt

Laut Gesundheitsamt sind coliforme Keime Umweltkeime. Die coliformen Bakterien sind keine Krankheitserreger, nur Indikatorkeime, die anzeigen, dass das Schutzschild des Versorgungssystems eine Lücke hat. Weder für Kinder, noch für Erwachsene mit intaktem Gesundheitssystem sind die Keime gefährlich. Das Gesundheitsamt bestätigt: Es liegen im Zusammenhang mit dem Vorkommen der coliformen Keime keinerlei Hinweise auf Krankheitsfälle vor.