10.08.2021

Mini-PV-Anlage - das müssen Sie beachten

Kleine PV-Anlagen liegen im Trend. Die Hersteller versprechen eine unkomplizierte Stromerzeugung auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse. Aber Verbraucher sollten einige Dinge vor der Inbetriebnahme beachten, die Installation muss dabei einer Elektrofachkraft überlassen werden.

Sie werden als echte Sparchance angepriesen, noch dazu sollen sie einfach zu installieren sein. Mit Hilfe von kleinen Solarmodulen soll die Do-it-yourself-Stromerzeugung auf dem heimischen Balkon ein Kinderspiel sein.

Doch die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) sieht neben den Vorteilen auch eine Gefahrenquelle, die von den Mini-PV-Anlagen ausgeht. So sollten verschiedene technische, gesetzliche und behördliche Vorgaben bereits im Vorfeld erfüllt und beachtet werden.

Gemäß DIN-Verordnung VDE V 0100-551-1 darf die kleine Anlage zur Stromerzeugung nur mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden. Hier sollen vor allem die Anforderungen an die technische Sicherheit gewährleistet und somit ausgeschlossen werden, dass es womöglich zu einem Kurzschluss kommt. Die SVS empfiehlt hier einen Fachmann zu Rate zu ziehen, denn die Installation muss von einer Elektrofachkraft erfolgen.

Auch müssen solche Anlagen bereits im Vorfeld bei der SVS als zuständigem Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Vorschrift gilt für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und damit auch für sogenannte Mini-PV-Anlagen. Der Anschluss einer solchen Anlage kann zur Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Strafgesetzbuch) bei Rücklaufen des Stromzählers führen. Um dies zu vermeiden, ist die Stromerzeugungsanlage beim Stromnetzbetreiber im Vorfeld anzumelden. Der Stromnetzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein Zähleraustausch notwendig ist.

Ob dabei eine EEG-Vergütung beansprucht wird oder nicht, hat letztlich keinen Einfluss auf die Anmeldepflicht der Stromerzeugungsanlage. Möglich ist dabei ein vereinfachtes Verfahren für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt.

Weitere Informationen zu diesem Thema hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. auf seiner Webseite zusammengestellt.

https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Wer eine Mini-PV-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH anmelden möchte, muss dies mit dem Formular „Vereinfachte Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA“ tun. Im Anhang des Formulars sind noch einmal alle technischen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben übersichtlich zusammengefasst.

Das Formular finden Sie hier