19.10.2019

Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot und Chlorung für Trinkwasser in Teilbereichen des Versorgungsgebiets Villingen-Schwenningen an

In Teilen des Versorgungsgebiets von Villingen-Schwenningen muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Außerdem beginnt die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) umgehend mit einer Desinfektion des Wassers durch Chlorung, nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

In Teilen des Versorgungsgebiets von Villingen-Schwenningen muss ab sofort das Trinkwasser abgekocht werden. Außerdem beginnt die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) umgehend mit einer Desinfektion des Wassers durch Chlorung, nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Nachdem der Grenzwert für coliforme Bakterien überschritten ist, hat das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis diese beiden Maßnahmen in folgenden Stadtteilen ausgesprochen: VS-Zentralbereich, Teile von VS-Villingen (Wöschhalde, Vorderer Eckweg), Teile von VS-Marbach, VS-Zollhaus, VS-Weilersbach, VS-Obereschach, VS-Nordstetten (Detaillierte Liste hier) sowie die Gemeinde Dauchingen.

Das Abkochgebot bleibt so lange aufrechterhalten, bis drei aufeinanderfolgende Proben befundfrei sind. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.

Es zeigte sich an einer nachgelagerten Probeentnahmestelle gegenüber 2017 eine deutliche Zunahme, wobei die Stelle 2018 unauffällig war.

Die vom Abkochgebot betroffenen Bürger werden hierüber durch die Warn-App NINA, über die Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, sowie über Rundfunk, Medien und die sozialen Netzwerke informiert.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird die SVS aufgefordert, Ursachenforschung zu betreiben, sowie ein engmaschiges Kontrollprogramm durchzuführen.

Abkochgebot

Zum Abtöten von Krankheitserregern muss Trinkwasser sprudelnd für drei Minuten am besten mit aufliegendem Deckel aufgekocht und langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.

Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Trinken, Getränkezubereitung (z.B. Eiswürfel)
  • Zubereiten von Lebensmitteln
  • Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
  • Medizinische Zwecke (z.B. Wundreinigung, Nasenspülen)
  • Zähne putzen
  • Geschirrabwasch von Hand
  • Trinkwasser für empfindliche Haustiere

Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.

Auf die untenstehende Zusammenstellung der in Situationen wie vorliegend am häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten wird hingewiesen.

Das Gesundheitsamt ist unter Telefon: 07721 913-7190 am Sonntag, 20. Oktober, zwischen 8 und 16 Uhr und ab Montag zu den regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes für Fragen erreichbar. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH ist unter der Sondertelefonnummer: 07721 4050 4446 erreichbar.

Anfragen per Mail an: Gesundheitsamt@lrasbk.de.

Die betroffenen Straßenzüge:  siehe PDF

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Allgemein
1.1 Macht das Wasser krank?
Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

1.2 Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden.
Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden. Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben hat, kann das Wasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.

1.3Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend über die Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, der Stadtwerke Villingen-Schwenningen sowie die Warn-App NINA, Rundfunk und Medien sowie soziale Netzwerke informiert.

1.4 Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.

1.5 Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.


2. Körperpflege und Reinigung
2.1 Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.
Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

2.2 Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag genutzt werden kann?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem lebensmitteltauglichen, geschlossenen Behälter gelagert werden.

2.3 Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

3. Lebensmittel
3.1 Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.2 Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

3.3 Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.

3.4 Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

3.5 Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

3.6 Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.

3.7 Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80-85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.

3.8 Können Getränke-/Kaffeeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

4. Tierhaltung
4.1 Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt. Da eine toxische Wirkung auf Aquarien nicht ausgeschlossen werden kann, sollten sich Besitzer eines Aquariums im Fachhandel informieren. 

Was coliforme Bakterien sind:
Bei coliformen Bakterien handelt es sich um Umweltkeime oder so genannte Indikatorkeime. Die Keime zeigen an, dass etwas mit dem Wassernetz nicht in Ordnung ist. Sie sind für den gesunden menschlichen Organismus nicht gefährlich. Coliforme Bakterien sind nicht zu verwechseln mit E-Coli-Bakterien.