Der Deutsche Bundestag hat eine bedeutende Entlastung für Unternehmen und Haushalte beschlossen: Die Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Januar 2026 entfallen. Die Gasspeicherumlage wurde 2022 im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes eingeführt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher zu finanzieren. Nach den Versorgungsengpässen des Winters 2021/22 sollte so sichergestellt werden, dass die Speicher vor Beginn der Heizperiode ausreichend gefüllt sind. Die Umlage wurde nach § 35e EnWG auf alle ausgespeisten Gasmengen erhoben und betrug zuletzt 0,289 Ct./kWh.
Was ändert sich ab 1. Januar?
Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfällt die Gasspeicherumlage ab 2026 dauerhaft. Die jährlichen Kosten für die Befüllung der deutschen Gasspeicher – derzeit rund 3,4 Milliarden Euro – werden künftig vollständig aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert.
Was bedeutet das für SVS-Kunden?
Für SVS-Kunden heißt das: Sie müssen nichts tun. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gibt die Entlastung automatisch mit der nächsten Abrechnung an ihre Kunden weiter. Die bisherige Umlage fällt aus dem Arbeitspreis heraus – ganz ohne zusätzliche Anpassung oder Rückmeldung.
Warum ist das wichtig?
Die Abschaffung der Umlage stärkt die Planbarkeit und Transparenz der Energiepreise und ist ein positives Signal für alle Gasverbraucher.