14.02.2023

SVS drückt bei Preisbremsen auf die Tube

Im März treten die staatlichen Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme in Kraft. Als Energieversorger liegt der Abwicklungsprozess für ihre Kunden komplett bei der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH.

Man könnte es Herkules- oder gar Mammutaufgabe nennen. Die staatlichen Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme bedeuten für die Stadtwerke Villingen-Schwenningen einen enormen administrativen Aufwand. Derzeit werden alle Vorkehrungen getroffen und neue Tools in der Abrechnungssoftware aufgespielt, bevor große Kundendaten das System durchlaufen. Schließlich sollen alle Kunden im März zwei Mitteilungen der SVS in den Händen halten. Zum einen bekommen alle SVS-Kunden ausführliche Informationen über die jeweilige Preisbremse, hierin wird auch der sogenannte Entlastungsbetrag ausgewiesen. Die zweite Mitteilung wird den neuen Abschlagsbetrag enthalten, der ab dem Monat April gilt.

Hermann Miller, Abteilungsleiter Kundenbetreuung und Abrechnung der SVS: „Wir setzen momentan alle Hebel in Bewegung und werden nach der Soforthilfe im Dezember auch die Preisbremsen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme fristgerecht abwickeln. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an dieser Thematik und die administrativen Vorarbeiten und Aufgaben, die damit einhergehen sind enorm. Unser Ansporn ist es unseren Kunden im März alle benötigten Informationen und die neuen Abschlagszahlungen zukommen zu lassen. Falls es an der ein oder anderen Stelle ein paar Tage länger dauern sollte, so bitten wir vorsorglich um Verständnis.“ Die SVS setzt damit die staatlichen Preisbremsen um und gibt alle Entlastungen an ihre Kunden weiter.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80% ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent je Kilowattstunde. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent je Kilowattstunde.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (12Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 Cent pro Kilowattstunde) und dem gedeckelten Preis (40 Cent pro Kilowattstunde) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Im FAQ-Bereich auf der SVS-Homepage finden Sie weitere wichtige Antworten auf die Fragen zu den Preisbremsen. www.svs-energie.de/svs-an-ihrer-seite