24 Stunden Lieferantenwechsel - ACHTUNG: Keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich

24 Stunden Lieferantenwechsel - ACHTUNG: Keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich

 

Weitreichende Änderungen zum 6. Juni 2025 - Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug 14 Tage im Voraus mit

Ab dem 6. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit, nach Vertragsende schnell und unkompliziert Ihren Stromlieferanten zu wechseln. Damit wird Mitte des Jahres eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dennoch müssen Sie einiges beachten. Wir geben Ihnen die wichtigsten Antworten für einen schnellen Wechsel zur SVS.

Im März vergangenen Jahres hat die Bundesnetzagentur den Fahrplan für die Umsetzung aus dem Energiewirtschaftsgesetz festgelegt, die nach Vertragsende den schnellen Wechsel des Stromlieferanten ermöglicht. Diese Reform zielt darauf ab, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu beschleunigen. Bis zum 6. Juni 2025 müssen alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den 24-Stunden-Wechsel geschaffen sein.

Das ändert sich für Sie ab dem 6. Juni

  • Sie planen einen Umzug? Wir sind gerne an Ihrer Seite und leiten alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden.
  • Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig? Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.
  • Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden? Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit. Nutzen Sie gerne auch unser Online-Kundenportal.
  • Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden? Nein. Bei einem Umzug müssen Sie an Allerhand denken und haben sehr viel um die Ohren. Da kann schon einmal etwas vergessen werden. Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.
  • Der sogenannte 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.

Checkliste

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  Umzugsmeldung

Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage vorher bei uns an.

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  Kündigungsfristen

Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

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  Zählerstandsmeldung

Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns.

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  keine rückwirkenden Umzüge

Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden Umzüge mehr möglich.

Fragen zu diesem Thema? Unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie persönlich da.

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