Die SVS ist an Ihrer Seite.<br>Wir geben die Antworten auf Ihre Fragen
Die SVS ist an Ihrer Seite.
Wir geben die Antworten auf Ihre Fragen
 

FAQs

Zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten

Letzte Änderung: 21. Dezember 2023

Der Krieg in der Ukraine überschattet weiter vieles und hat weitreichende Folgen, gerade auch für uns als Ihren Energieversorger. Und natürlich hat die derzeitige Krise auf den Energiemärkten auch Auswirkungen auf Sie als unseren Kunden. Wir möchten Ihnen Transparenz bieten, gerade auch in unsicheren Zeiten. Auf dieser Seite greifen wir Ihre Fragen zur aktuellen Situation auf und liefern Antworten in unseren FAQs.

Gute Gründe für die SVS

Allgemein:

  • SVS steht für Daseinsfürsorge, Klimaneutralität und Wirtschaftlichkeit
  • Unsere Gewinne verbleiben in der Region und fördern die Menschen vor Ort
  • Wir unterstützen Vereine und soziale Einrichtungen
  • Die SVS finanziert damit die Bäder in der Stadt
  • Wir sind Arbeitgeber und Ausbilder für ca. 240 Menschen in der Region und setzen auf Wachstum
  • Durch unsere Investitionen in die Klimaneutralität (Auf zur Grünen Null) stärken wir die Wirtschaft und sorgen dafür, dass Villingen-Schwenningen lebenswert ist und bleibt
  • Wir halten die Versorgungssicherheit aufrecht


Aktuelles:

  • Trotz plötzlich steigenden Netzentgelten (+40 Euro je Kunde) bleiben wir bei einer Preissenkung Strom zum März 2024 von 170 Euro je Kunde (Beispiel für 3.500 kWh / Jahr berechnet) In den Live-Tarifen werden die Netzentgelte 1 zu 1 weitergegeben.
  • Der ungeplante hohe Anstieg der CO2 Abgabe auf 45 Euro je Tonne kostet die SVS eine halbe Million Euro. Dennoch halten wir die Gaspreise bis Oktober 2024 konstant.
  • Die SVS beschafft die Energie langfristig über einen mehrjährigen Zeitraum und sorgt somit für Preisstabilität
    -> Aus diesem Grund sind unsere Preise im vergangenen Jahr weniger schnell angestiegen als die Preise der Internetanbieter. Folgerichtig sinken unsere Preise in diesem Jahr weniger schnell auf das aktuelle Marktniveau.
  • Ab Oktober 2024 werden wir die Gaspreise deutlich um ca. 500 Euro je Kunde senken (Beispiel für 20.000 kWh / Jahr berechnet)
  • Ab 2025 werden wir die Strompreise ein weiteres Mal deutlich senken.

Abweichend von der langfristigen Beschaffungstrategie haben wir einen Strom- und Gastarif entwickelt, der sich an den jeweiligen Preisen der Energiebörse (Spotmarkt) orientiert und monatlich variiert.
Neukunden und Kunden der SVS können nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit in diese Tarife wechseln.
Warum ist ein vorzeitiger Tarifwechsel für SVS-Kunden nicht möglich?
Bestandskunden der SVS können erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit in die Tarife wechseln, da wir die benötigten Mengen für das aktuelle Lieferjahr bereits beschafft haben, um die Preise langfristig zu sichern.

Zu SVSnaturstrom live
Zu SVSgas live

Mit unserer SVSvorteilswelt haben unsere Energiekunden* die Chance auf eine Menge weiterer Vorteile. In unserer Vorteilswelt finden Sie Rabatte und Gutscheine, welche jedes Jahr bis zum Jahresende eingelöst werden können. Als Kunde der SVS haben Sie die Chance, sich jeden Vorteile einmal pro Jahr zu sichern - solange der Vorrat reicht!
Beliebte Vorteile sind Familien-Eintritt für die BVS und Kunsteisbahn, Gutschein für einen SVS-Weihnachtsbaum, 50 Euro Stromrabatt bei Geburt eines Kindes, 50 Euro Rabatt auf Leistungen der Energieberatung und und und! 

Hier geht's zur SVS-Vorteilswelt

*Energiekunden: Kunden, die einen aktiven Strom-, Gas-, oder Wärmeliefervertrag mit der SVS haben.

Erklärvideo zu unserer Beschaffungsstrategie

Deshalb können wir unsere Preise derzeit nicht senken.

 

 

Preisbremsen Strom, Gas, Wärme

Die Preisbremsen auf Strom, Gas und Wärme greifen seit März 2023 und werden zum 31.12.2023 beendet. 

Sie können sich auf uns verlassen: Unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Rechnungsstellung erhalten Sie in voller Höhe die Entlastungen der Energiepreisbremse. Sie müssen nichts tun - Sie erhalten die Entlastung automatisch.

Kostenfreie Telefonhotline

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

 

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

 

 

Die Energiepreisbremse wird zum 31.12.2023 beendet.

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wir haben Ihre Abschläge auf Grundlage Ihres prognostizierten Verbrauches und der vereinbarten Arbeits- und Grundpreise ermittelt. Die Auszahlung der Entlastung der Preisbremse erfolgte mittels einem monatlichem Entlastungsabschlag, welcher gegen Ihren regulären Abschlag gerechnet wurde. Endet nun die Preisbremse zum 31.12.2023 so endet auch die Auszahlung des Entlastungsabschlages. Da unsere Preise in den überwiegenden Tarifen noch über der Preisbremse liegen, empfehlen wir Ihnen Ihren regulären Abschlag nicht zu senken.

Ja, seit dem 1. August 2023 ist die gesonderte Preisbremse für Wärmepumpen- und Nachtspeicherstrom gültig. Sie gilt allerdings nicht rückwirkend.

Wie wird der neue Referenzpreis ermittelt? Es wird der gewichtete Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche herangezogen. Bei der zeitlichen Gültigkeit des Hochtartifs innerhalb einer Woche werden weiterhin 40 Cent je Kilowattstunde herangezogen.  Der neue Referenzpreis ist ausschließlich für Kunden mit einer Jahresverbrauchsprognose von bis zu 30.000 kWh gültig - Anspruchsgruppe 1

Zudem müssen Sie als Kunde über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif oder einen Hochtarif vorsieht. Ein Zweittarifzähler muss vorhanden sein.

Der vergünstigte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas und Wärme gilt dem Gesetz nach bis zum 31. März 2024. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung war geplant die Mehrwertsteuer bereits zum 1. März 2024 wieder auf das reguläre Niveau anzuheben. Darauf konnte sich die Regierung bislang nicht einigen. Aktuell gehen wir daher von einer Verlängerung der verminderten Mehrwertsteuer bis 31. März 2024 aus. Auch hier steht eine finale Entscheidung noch aus. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie in unseren FAQ über den aktuellen Sachstand.

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 1.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 7 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Formular Selbsterklärung Entlastungsbeitrag Unternehmen

Ihre Jahresverbrauchsprognose wird korrigiert. Hierfür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind SLP-Kunden der Anspruchsgruppe 1 (bis zu 30.000 kWh)
  • Sie haben während des Entlastungszeitraums eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe oder eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge in Betrieb genommen
  • Ihre zusätzlichen Geräte sind ohne eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden
  • Als Betreiber der Wärmepumpe oder der Ladeeinrichtung haben Sie die Verwendung dieses zusätzlichen Verbrauchsgeräts dem Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes nach §19 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung mitgeteilt

Die Preisbremsen sind seit März 2023 in Kraft getreten, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. 

Außerdem erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit Ihrem individuellen Abschlagsplan.
Im April haben Sie Ihren individuellen Abschlagsplan erhalten. Ab Mai 2023 ist dann der für Sie um den anteiligen Entlastungsbetrag reduzierte Abschlag gültig.

Wichtiger Hinweis für Kunden, die per Dauerauftrag oder bar ihren Abschlag bezahlen:
Wenn Sie Ihren Abschlag monatlich per Dauerauftrag begleichen, bitten wir Sie den Dauerauftrag ab Mai 2023 abzuändern und den neu ermittelten Abschlag an uns zu überweisen. Im April 2023 überweisen Sie bitte einmalig den reduzierten Abschlag an uns. Die beiden Werte finden Sie auf Seite 1 des Informationsschreibens. Sollten Sie Ihre Abschläge bar an unserem Kassenautomaten begleichen, bitten wir Sie, die für Sie ermittelten Beträge ebenfalls entsprechend einzuzahlen.
Wenn Sie Ihre Abschlagszahlung für den April bereits in voller Höhe getätigt haben, bitten wir Sie um Verständnis, dass entsprechende Überzahlungen mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet werden.

 

Ihr Entlastungsbetrag wird auf Grundlage des prognostizierten Jahresverbrauchs ermittelt. Wir erhalten Ihren prognostizierten Jahresverbrauch vom zuständigen Netzbetreiber. Dieser Wert kann von uns grundsätzlich nicht geändert oder angepasst werden. Wir sind sogar gesetzlich verpflichtet, diesen vom Netzbetreiber bereitgestellten Wert zur Berechnung des Preisdeckels zu benutzen. Beim prognostizierten Jahresverbrauch handelt es sich um einen Prognosewert. Er kann sich deshalb vom Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.

Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches.  Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Hinweise zum EnSikuMaV

Maßnahmen zur Energieeinsparung – EnSikuMaV
Wie viel Energie spart eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur?

Energiesparen ist das Gebot der Stunde. Die Bundesregierung empfiehlt allen Verbrauchern, den Energieverbrauch zu reduzieren.
Besonders wirkungsvoll ist die Absenkung der Raumtemperatur, denn wirksamsten lässt sich dort Energie einsparen, wo der Verbrauch am höchsten ist: beim Heizen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen deshalb an Beispielverbrauchssituationen dar, wie viel Kilowattstunden und vor allem wie viel Geld Sie durch eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C einsparen können.

Die folgende Übersicht entspricht den Vorgaben an „vorläufige Informationen in Form von standardisierten Berechnungsbeispielen“ gemäß der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, EnSikuMaV.

Energieeinsparung bei einer um 1 °C niedrigeren Raumtemperatur Stand 1. September 2022

Energieeinsparung bei einer um 1 °C niedrigeren Raumtemperatur Stand 1. November 2022

Energiespartipps

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