Gemeinschaftsbedarf
Ob die Beleuchtung im Treppenhaus oder der Strom für den Fahrstuhl: Für gemeinschaftlich genutzte Anlagen in Mehrfamilienhäusern haben wir die passenden Angebote. Die Messung erfolgt getrennt, d.h. jede Wohnheit besitzt einen eigenen Zähler für den eigenen privaten Stromverbrauch. Der gemeinsame Verbrauch läuft über einen separaten Zähler.
- Wird der Strom für die Gemeinschaftsanlagen über einen Eintarifzähler abgerechnet, wählen Sie SVSstrom gemeinschaftsbedarf.
- Erfolgt die Abrechnung über einen Doppeltarifzähler, der Tag- und Nachtstrom unterscheidet, entscheiden Sie sich für SVSstrom gemeinschaftsbedarf nacht.
SVSstrom gemeinschaftsbedarf
SVSstrom gemeinschaftsbedarf | Grundpreis (Euro/Monat) | Arbeitspreis (Cent/kWh) | ||
|---|---|---|---|---|
netto | brutto | netto | brutto | |
| 4,00 | 4,76 | 16,25* | 21,78 | |
SVSstrom gemeinschaftsbedarf nacht
| SVSstrom gemeinschaftsbedarf nacht | netto | brutto | ||
|---|---|---|---|---|
| Grundpreis (Euro/Monat) | 5,25 | 6,25 | ||
| Arbeitspreis Tag (Cent/kWh) | 16,25* | 21,78 | ||
| Arbeitspreis Nacht (Cent/kwh) | 10,95* | 15,47 | ||


