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Parkhaus Inselhof: Haftungsfrage vor Gericht
PVS vom 28.01.2010
Villingen-Schwenningen. Die Parkhäuser Villingen-Schwenningen GmbH (PVS) kann für Schäden, die durch Bauarbeiten am Villinger Inselhof-Parkhaus an anliegenden Autos entstanden sind, nicht haftbar gemacht werden. Stattdessen stehen die von der PVS beauftragten Bauunternehmen und Planer in der Pflicht. Das wurde gestern bei zwei Verhandlungen vor dem Landgericht Konstanz deutlich. Geklagt hatten zwei Geschäftsleute, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Parkhaus ihre Geschäftsräume sowie angemietete Parkplätze haben. Während der Betonsanierungsarbeiten im Inselhof im vergangenen Jahr wurden ihre Autos durch Betonstücke beschädigt.
Die PVS als Bauherr hatte jedoch die mit der Sanierungsmaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht an die beauftragten Planer und Baufirmen abgegeben. Sie sind also auch – und das machte der vorsitzende Richter gestern deutlich – in der Pflicht, wenn es darum geht, für den entstandenen Schaden aufzukommen. „Die von uns beauftragten Unternehmen sind mit solchen Betonarbeiten bestens vertraut“, führte PVS-Geschäftsführer Maximilian Mast aus, „wir dürfen also darauf vertrauen, dass Arbeiten sowie Schutzmaßnahmen fachgerecht und sicher umgesetzt werden.“ Er selbst hatte sich nach Bekanntwerden der Schäden gemeinsam mit der Bauleitung um weitere Vorkehrungsmaßnahmen während der Arbeiten am Parkhaus gesorgt.
Das Gericht und die beteiligten Parteien – die Kläger sowie die mit dem Bau beauftragten Unternehmen - streben nun einen Vergleich an. „ Wir begrüßen das bevorstehende Ende der Prozesse“, so Mast. „Hoffentlich bekommen die Betroffenen ihren Schaden bald ersetzt.“
VON: REDAKTION PVS
Pressemeldung - Allgemeines, Presse PVS, Startseite PVS, Startseite SVS | Veröffentlichung: Donnerstag, 28.01.10 um 07:55


